Beitragsordnung

Freundeskreis Italien -
Verein zur Förderung
der Gemeindepartnerschaft Hofbieber - Unione Montana Acquacheta e.V.

 

§ 1
Bei der Aufnahme in den Verein wird keine Aufnahmegebühr erhoben.


§ 2
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Es wird unterschieden zwischen Beitrag für
Einzelmitgliedschaft und Beitrag für Familienmitgliedschaft. Höhe und Fälligkeit werden von der
Mitgliederversammlung festgesetzt.


§ 3
Fördermitglieder und Ehrenmitglieder gemäß § 4 Abs. 2, 3 der Satzung zahlen keine Beiträge.


§ 4
Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.


§ 5
Einzelmitglieder zahlen den Jahresbeitrag für Einzelmitgliedschaft. Familienmitgliedschaft wird
gewährt, wenn neben dem Mitglied noch Ehe- oder Lebenspartner sowie deren Kinder im gleichen
Haushalt leben. Das von der Familie bestimmte Hauptmitglied zahlt den Beitrag für
Familienmitgliedschaft, der Ehe- oder Lebenspartner sowie deren Kinder sind beitragsfrei. Die
beitragsfreie Mitgliedschaft von Familienangehörigen Kindern endet mit Vollendung des 25.
Lebensjahres zum Ende des Kalenderjahres.


§ 6
Der Jahresbeitrag wird nach Beginn des neuen Kalenderjahres fällig. Im Laufe eines Kalenderjahres
eintretende Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag bei Aufnahme, wobei § 5 zu berücksichtigen ist.
Eine Erstattung an ausscheidende Mitglieder findet nicht statt.


§ 7
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 24.04.2020 beschlossen und tritt mit
Beschlussdatum in Kraft. Vorherige Versionen verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

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